AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MEDLINQ Softwaresysteme GmbH - Stand Januar 2009

1. Allgemeines

MEDLINQ erbringt sämtliche Leistungen, insbesondere die Überlassung von Software, den Verkauf von Hard- und Software, die individuelle Erstellung von kundenspezifischer Software (Individualsoftware) sowie sonstige Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

2. Nutzungsbedingungen

2.1 Der Vertragspartner ist berechtigt, die gelieferte Software nur in dem dafür vereinbarten Rahmen zu nutzen und verpflichtet sich, sowohl die Individual- als auch die Standardsoftware weder im Original noch in Form von vollständigen und/oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen, zu kopieren und/oder weiterzugeben. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der Vertragspartner beim Erwerb von Standard- oder Individualsoftware das zeitlich unbefristete, nicht übertragbare, nicht exklusive Nutzungsrecht bezogen auf ein Gerät. Alle nicht eingeräumten Rechte verbleiben bei MEDLINQ oder dem Hersteller der Software. Für die Lieferung von Standardsoftware gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden und/oder auf diesem enthaltenen Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des Herstellers.

2.2 Unabhängig vom Zeitpunkt und Grund der Beendigung des Vertrags verpflichtet sich der Vertragspartner, das Original, Kopien und Teilkopien der Software sowie die Dokumentation und andere überlassene Unterlagen an MEDLINQ zurückzugeben. Software, die auf Datenträgern des Vertragspartners aufgezeichnet ist, ist unverzüglich und vollständig zu löschen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, MEDLINQ schriftlich zu bestätigen, dass er keine Kopien behalten oder weitergegeben hat und die gespeicherte Software vollstündig gelöscht worden ist.

3. Preise, Versand, Gefahrübergang

3.1 Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Basis der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Für Waren, die später als vier Monate nach Vertragsabschluss geliefert werden, behält sich MEDLINQ eine Preisanpassung auf Basis der am Versandtage gültigen Listenpreise vor.

3.2 Der Versand, einschließlich etwaiger Rücksendungen, erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Vertragspartner über. Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners und auf dessen Kosten vorgenommen.

3.3 Sämtliche Preise verstehen sich jeweils zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, Verpackung und Fracht sowie der Kosten für die Installation, Schulung und sonstiger Nebenleistungen.

3.4 Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Rechnungslegung ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Aufrechnungen mit etwaigen Gegenforderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Forderungen sind entweder unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden.

4. Lieferungen

4.1 Angegebene Liefertermine und Fristen gelten nur als verbindlich, wenn Sie von MEDLINQ schriftlich bestätigt werden. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Bestätigung. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist das Haus von MEDLINQ verlassen hat oder Versandbereitschaft der Ware dem Vertragspartner angezeigt wurde.

4.2 Überschreitet MEDLINQ die vereinbarte Lieferfrist, so hat der Vertragspartner das Recht, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist und fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung und Geltendmachung von Verzugsschaden steht dem Vertragspartner nur insoweit zu, wie er MEDLINQ grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Verzögerung nachweisen kann.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 MEDLINQ behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor.

5.2 Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Vertragspartner MEDLINQ unverzüglich und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf die Rechte aufmerksam zu machen sowie MEDLINQ die zur Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch die Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

5.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Vertragspartner diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

5.4 Der Vertragspartner ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt MEDLINQ jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der Forderungen MEDLINQs ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Waren ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. MEDLINQ nimmt diese Abtretung bereits bei Vertragsabschluss an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Vertragspartner auch nach der Abtretung ermächtigt. MEDLINQs Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. MEDLINQ verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt hat oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann MEDLINQ verlangen, dass der Vertragspartner MEDLINQ die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

6. Gewährleistung

6.1 Etwaige Mängel sind schriftlich anzuzeigen. Der Vertragspartner hat MEDLINQ eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Die Nachbesserung besteht nach Wahl von MEDLINQ in der Reparatur mangelhafter Waren oder der Lieferung von gleichwertigen Ersatzwaren. Kann trotz dreimaliger Fristsetzung ein Mangel durch MEDLINQ nicht beseitigt werden, hat der Vertragspartner das Recht auf Wandlung oder Minderung des Vertrags.

6.2 Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass die fehlerhafte Ware nach Wahl von MEDLINQ entweder beim Vertragspartner besichtigt und überprüft werden kann oder an MEDLINQ zurückgesandt wird.

6.3 Die Gewährleistung für Waren ist ausgeschlossen, wenn diese vom Vertragspartner oder Dritten ohne schriftliches Einverständnis durch MEDLINQ verändert wurden oder in anderen, nicht von MEDLINQ spezifizierten Software- oder Hardwareumgebungen betrieben werden. Ferner sind Ansprüche auf Gewährleistung bei kostenlos überlassener Software ausgeschlossen.

6.4 Eigenschaften der Waren sind nur zugesichert, wenn Sie schriftlich vereinbart worden sind. Geringe Abweichungen der Beschreibung des Angebots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Vertragspartner nicht unzumutbar ist.

6.5 Beiden Parteien ist bekannt, dass Computerprogramme nach dem heutigen Stand der Technik mit Fehlern behaftete Werke sind, die zur Erledigung bestimmter Aufgaben geschaffen sind. Fehler, die dem Verwendungszweck nicht entgegenstehen und den Nutzen der Software nicht unmittelbar mindern, stellen keinen Mangel dar.

6.6 Für den einwandfreien Betrieb mit nicht durch MEDLINQ gelieferten Verbrauchsmaterialien, insbesondere maschinenlesbaren Protokollen, übernimmt MEDLINQ keine Gewähr.

7. Haftung

7.1 Entsteht dem Vertragspartner und/oder einem Dritten durch die von MEDLINQ gelieferte Ware oder erbrachten Dienstleistungen ein unmittelbarer Schaden, so haftet MEDLINQ für diesen nur, sofern ein Fall von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Schadensersatzansprüche für mittelbare Schäden werden ausgeschlossen. Grundsätzlich ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzungen des Lebens des Körpers, der Gesundheit bleiben unberührt. Im übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

7.2 MEDLINQ haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und der Vertragspartner sichergestellt hat, dass diese Daten auf Sicherungsdatenträgern mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

8. Sonstiges

8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall gilt die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung als ersetzt, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern diese Bestimmungen Lücken aufweisen sollten.

8.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses.

8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; auch wenn auf eine ausländische Rechtsordnung verwiesen wird. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, sofern nicht ein gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.